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Internet- und Domainrecht

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„Internetrecht“ ist keine geschlossene Rechtsmaterie, sondern deckt eine Vielzahl von Rechtsgebieten ab

 

 










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Das Internetrecht befasst sich mit sämtlichen Sachverhalten, die mit dem Internet zusammenhängen. Dementsprechend handelt es sich beim „Internetrecht“ nicht um eine geschlossene Rechtsmaterie, sondern deckt eine Vielzahl von Rechtsgebieten ab, wie z.B. das Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, aber auch das allgemeine Vertrags-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht.

Ein wichtiger Schwerpunkt im Rahmen des Internetrechts bildet das Domainrecht, also das Recht an einer konkreten Internetadresse (z.B. www.inde.eu). Solche Internetadressen können im heutigen Internetzeitalter einen erheblichen Wirtschaftswert haben. Auch das Domainrecht ist nicht in einem einzigen Gesetz geregelt, sondern es handelt sich um eine Querschnittsmaterie von verschiedenen Rechtsgebieten. So spielt neben dem Marken- und Wettbewerbsrecht insbesondere auch das Namensrecht (§ 12 BGB) eine wichtige Rolle.

   

 

 

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